Wir fragen das Bezirksamt:
- Wie ist der nach SBGG vorgeschriebene Ablauf für die Erklärung?
- Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass wie nach §4 SBGG möglich bereits 3 Monate nach der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung eine Erklärung abgegeben werden kann?
- Stimmt es, dass das Bezirksamt erst 3 Monate nach der Anmeldung Termine vergibt, somit eine Erklärung erst deutlich später erfolgen kann?
- Warum werden nicht gleich mit der Anmeldung passende Termine zur Erklärung vergeben?
Verlauf: In der BVV vom 26.03.25 mündlich beantwortet