Ich frage das Bezirksamt:
In einer Pressemitteilung vom 23.01.2024 (Team Spandau im neuen Look: Sichtbare Präsenz durch moderne Arbeitskleidung – Berlin.de) informiert das Bezirksamt über den Plan,
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßen- und Grünflächenamtes schrittweise mit
neuer Arbeitskleidung auszustatten.
1. Beachtet das Bezirksamt bei der Beschaffung der neuen Arbeitskleidung Kriterien
der Nachhaltigkeit, des fairen und sozialen Handels und des Tierwohls (z. B. durch den Verzicht auf Materialien tierischen Ursprungs)?
1.1 Falls ja, welche Kriterien werden beachtet und wie wird deren Erfüllung sichergestellt?
1.2 Falls nein, aus welchen Gründen nicht?
2. Gibt es rechtliche Vorgaben hinsichtlich der o. g. Kriterien zu derartigen Beschaffungen durch das Bezirksamt? Welche?
3. Wie läuft der Entscheidungsprozess für ein Produkt ab?
4. Ist dem Bezirksamt die Webseite „www.kompass-nachhaltigkeit.de“ oder eine vergleichbare Informationsplattform bekannt?
4.1 Falls ja, orientiert sich das Bezirksamt an dieser oder vergleichbaren Informationsquellen?
5. Wie steht das Bezirksamt grundsätzlich der Thematik gegenüber, ausschließlich faire
und nachhaltige Bekleidung, bei der auch auf Materialien tierischen Ursprungs verzichtet
wird, für die Fachämter zu beschaffen?
Drucksache XXI-350
Verlauf: Kleine Anfrage – XXI-350 (berlin.de)
Status: eingereicht von Angélique Hadjedj am 08.04.2024, Antwort noch ausstehend