Ich frage das Bezirksamt:
1. In seiner Antwort auf die Große Anfrage Drs. 1046/XXI spricht das Bezirksamt von einer ‚historischen Befestigung‘ durch das Kopfsteinpflaster auf der Rampe zur Nennhauser-Damm-Brücke. Handelt es sich hierbei um einen geschützten Bereich im Sinne des Denkmalschutzes?
2. Gibt es weitere Straßen/Gehwege, bei denen eine solche historische Befestigung in den letzten Jahren barrierefrei gestaltet wurde?
2.1 Falls ja, bitte auflisten.
Drucksache XXI-379
Verlauf: Kleine Anfrage – XXI-379 (berlin.de)
Status: eingereicht von Angélique Hadjedj am 24.06.2024, Antwort vom 09.07.2024
Der o. g. Bereich wurde durch Mitarbeiter:innen des Straßen- und Grünflächenamtes geprüft.
Es handelt sich bei dem Kopfsteinpflaster nicht um einen geschützten Bereich im Sinne
des Denkmalschutzes. Der erwähnte Begriff „historisch“ bezieht sich auf die Bedeutung: „alt“, einer früheren Zeit oder Epoche angehörend.
Insofern die Bezeichnung „historische Befestigung“ die Begrifflichkeit des Denkmalschutzes mit einschließt, kann der Bezirk denkmalgeschützte Straßen, die barrierefrei ausgebaut worden sind, benennen.
Barrierefrei ausgebaut sind: Die Wasserstraße, die Kammerstraße und das Lindenufer.