Ich frage das Bezirksamt:
1. In seiner Antwort auf die Große Anfrage Drs.1046/XXI spricht das Bezirksamt von einer ‚historischen Befestigung‘ durch das Kopfsteinpflaster auf der Rampe zur Nennhauser-Damm-Brücke. Handelt es sich hierbei um einen geschützten Bereich im Sinne des Denkmalschutzes?
2. Gibt es weitere Straßen/Gehwege, bei denen eine solche historische Befestigung in den letzten Jahren barrierefrei gestaltet wurde?
2.1 Falls ja, bitte auflisten.
Drucksache XXI-379
Verlauf: Kleine Anfrage – XXI-379 (berlin.de)
Status: eingereicht von Angélique Hadjedj am 24.06.2024, Antwort vom 09.07.2024