Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Bezirksamt Spandau

Fraktion der Tierschutzpartei in der BVV Spandau erhebt Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Bezirksamt Spandau

Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Bezirksamt Spandau – wegen wiederholtem Verstoß gegen die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau.

Am 17.10.2022 hat die Fraktion der Tierschutzpartei Spandau eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Bezirksamt Spandau eingereicht. Gegenstand der Beschwerde ist das hartnäckige Nicht-Antworten auf eine Anfrage der Fraktion und somit dem bewussten Verstoß gegen die Geschäftsordnung.

Beanstandet wird explizit der wiederholte Verstoß gegen die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau. In dieser sind unter § 29 Abs. 2 GO die Fristen zur Beantwortung von Anfragen klar festgelegt. So heißt es dort: „Die Anfragen sind innerhalb von drei Wochen vom Bezirksamt schriftlich über die Vorsteherin/den Vorsteher zu beantworten.“
Konkret geht es um die Anfrage ‘Drucksache XXI-130’ (Zaunreparatur am Unkenpfuhl). Eingereicht wurde diese am 07.09.2022. Aber auch nach Fristablauf am 29.09.2022 lag der Fraktion der Tierschutzpartei keine Antwort vor. Stattdessen erreichte die Fraktion am 21.09.2022 eine Bitte um Fristverlängerung bis zum 11.10.2022. Obwohl die Fraktion aufgrund der Dringlichkeit des Anliegens der Fristverlängerung widersprach, erfolgte keine Beantwortung.
Schließlich verstrich auch der 11.10.2022, und mit Datum vom 17.10.2022 liegt, trotz mehrfacher Nachfrage, keine Beantwortung der Drucksache XXI-130 vor. (Eine erneute Bitte um Verlängerung analog zu § 29 Abs. Abs. 2 GO erfolgte seitens des Bezirksamtes ebenfalls nicht.)
„Daher richtet sich diese Fachaufsichtsbeschwerde explizit gegen die Entscheidung des Bezirksamtes der Nichtbeantwortung der genannten Drucksache und der Entscheidung zum wiederholten Verstoß gegen die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau“ erklärt die Fraktionsvorsitzende Aida Spiegeler Castañeda, „wir sehen es als höchst fragwürdig, wenn von Seiten des demokratisch gewählten Bezirksamtes so willkürlich mit Vorgaben der Geschäftsordnung umgegangen wird.“
Die Fraktion der Tierschutzpartei in der BVV Spandau möchte mit dieser Fachaufsichtsbeschwerde ihr demokratisches Recht und die Transparenz einfordern, die für ihre Arbeit als Vertreterin der Spandauer Bürger:innen notwendig sind.

Die Fachaufsichtsbeschwerde mit dem Titel „Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Bezirksamt Spandau“ liegt der Redaktion zur Kenntnis vor.