Große Anfrage: Katzenschutzverordnung

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Nach der Berliner Katzenschutzverordnung (KatSchutzV) dürfen freilaufende Katzen, deren Halterinnen und Halter nicht ermittelt werden können, von den bezirklichen Behörden kastriert werden. Wie viele Katzen wurden seit der in Kraft getretenen Verordnung in Spandau aufgegriffen?
1.1 Bei wie vielen konnten die Halterinnen und Halter ermittelt werden?
1.2 Wie viele davon sind behördlich kastriert worden?

2. Wie viele Verstöße konnten gegen die Berliner Katzenschutzverordnung festgestellt werden?
2.1 Wie viele waren dies im Jahr 2022 und wie viele bisher in 2023?
2.2 Welcher Art waren die Verstöße, sofern es welche gab?

3. Nach § 6 KatSchutzV können von der zuständigen Behörde auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Wie viele Anträge sind dazu bisher in Spandau gestellt worden?
3.1 Wie viele davon wurden genehmigt?
3.2 Aus welchen Gründen wurden diese Ausnahmen beantragt?

 

Drs. 1037/XXI

Verlauf: http://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=12046

Status: Eingereicht zur BVV am 22.11.2023, mündlich durch Frau Franzke beantwortet, es gebe bisher keine Feststellungen, da es unter anderem nicht genug Ressourcen zur Umsetzung gäbe.

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