Prüfantrag: Errichtung einer Taubenauffangstation in Spandau

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welcher Standort für eine geeignete Taubenauffangstation, welche mindestens Quarantänebereiche für kranke und verletzte Tauben, Volieren und auch Nistplätze umfassen soll, in Spandau bereitgestellt werden kann und in welcher Höhe finanzielle Ressourcen für die Errichtung sowie für die laufenden monatlichen Kosten bereitgestellt werden müssen.

Begründung:
Aufgrund der festgestellten Eigenschaft der sogenannten Stadttaube als Haustier, bestehen rechtliche Pflichten der Kommunen zur Lösung der menschengemachten, tierschutzrechtlichen Probleme der Stadttauben. Dies wurde mehrfach bestätigt unter anderem durch die Erna-Graff-Stiftung und zuletzt auch erneut durch das Gutachten von Dr. iur. Christian Arleth. Es liegt daher in der Verantwortung von Spandau ein geeignetes Taubenmanagement zu schaffen, um eine langfristige Lösung für die Tauben in Spandau zu gewährleisten.
Durch ein funktionierendes Taubenmanagement kann das immense Leid der Tiere reduziert und auch städtischen Verunreinigungen durch Taubenkot kann vorgebeugt werden. Zudem wird den Spandauer:innen der Anblick toter oder kranker Tauben erspart bleiben.

Die Auffangstation wird den verschiedenen Problematiken gerecht, indem sie sowohl Quarantänebereiche für kranke und verletzte Tauben bereitstellt, Volieren als auch Nistplätze, in denen die Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, um die aktuelle unkontrollierte Vermehrung zukünftig zu verhindern.

 

Drucksache Nr. 0124/XXI

Verlauf: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11129

Status: Prüfantrag in der BVV vom 11.03.2022 beschlossen.
Schlussbericht (10.01.2023): „Im Fortgang zum letzten Zwischenbericht wurden die bezirklichen Liegenschaften von der Serviceeinheit Facility Management geprüft. Hierbei wurde kein Standort für die Errichtung einer Taubenauffangstation gefunden.
Im laufenden Haushaltsplan 2022/2023 sind keine Mittel für die Finanzierung der laufenden Kosten eingestellt.“

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