Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h als auch die des Nachtfahrverbots, welche für bestimmte Abschnitte in der Rhenaniastraße gelten, sichergestellt werden kann. Begründung In Teilabschnitten der Rhenaniastraße gilt 24 Stunden lang die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und ein Nachtfahrverbot nach 22 Uhr (ausgenommen BVG-Busverkehr). Wie Einwohnerinnen und Einwohner regelmäßig […]