Antrag: Kein Einsatz von Tieren bei kulturellen Veranstaltungen

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei kulturellen Veranstaltungen, die durch öffentliche Gelder unterstützt werden, keine Tiere eingesetzt werden, wie es beispielsweise aktuell bei den Wagner-Opern ‚Das Rheingold‘ und ‚Die Walküre‘ der Fall ist.

Begründung

Beispielsweise kommen während der aktuellen Veranstaltungen ‚Das Rheingold‘ und ‚Die Walküre‘ der Berliner Staatsoper Kaninchen zum Einsatz. Es handelt sich bei diesen Tieren um ausgeprägte Fluchttiere, nicht zuletzt ist eine sehr häufige Todesursache der angstbedingte Herzinfarkt. Die Tiere müssen in hell erleuchteten Käfigen sitzen, ohne die Möglichkeit zur Flucht, während sich die Menschen um sie herum bewegen. Zudem werden Albino-Kaninchen eingesetzt, die nochmals lichtempfindlicher sind und direktes Licht als sehr schmerzhafter empfinden und auch direkte Augenschäden davontragen können. Auch die lauten unterschiedlichen Geräusche bereiten den Tieren Todesangst.

Ähnlich gibt es viele weitere Veranstaltungen, die an unterschiedlichen Veranstaltungsorten aufgeführt werden, die Tiere in ihrem Programm haben.
Es gibt viele andere Möglichkeiten, Kunst und Kultur zu präsentieren und für die Veranstaltungsorte ein vielfältiges Programm zu bieten, als dass solch ein tierschutzwidriges Vorgehen notwendig oder vertretbar wäre.

 

Drucksache Nr. 0514/XXI

Verlauf: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11524

Status: eingereicht zur BVV am 23.11.2022; überwiesen in Ausschuss für Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz am 14.12.2022.

Änderungsantrag von CDU / OuT, in BVV vom 05.07. 2023 beschlossen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Tiere bei kulturellen Veranstaltungen, die durch öffentliche Gelder unterstützt werden, nicht eingesetzt werden, so sie dort vorhersehbar unverhältnismäßigen und tierwohlgefährdenden Stress ausgesetzt werden. Eine Möglichkeit wäre, dass stets ein Veterinär, z. B. der Amtstierarzt, anhand einer artenspezifischen Vorgabeliste prüft und bewertet, ob bei der jeweiligen Veranstaltung der Einsatz von Tieren mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und somit vertretbar ist.

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