Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass Kraftfahrzeugfahrer:innen den Fahrradweg rechter Seite am Kladower Damm (an der Ampel Abzweig Kladower Damm / Ritterfelddamm, s. Fotos) befahren.
Begründung
Der Kladower Damm ist eine zweispurige Hauptverkehrsstraße mit einem auf beiden Seiten vorhandenem Fahrradweg, die sowohl von Kraftfahrzeugen, Fußgänger:innen als auch Fahrradfahrer:innen regelmäßig frequentiert wird. Durch die umliegende Grundschule am Ritterfelddamm als auch die Walddorfschule sind vormittags und nachmittags auch Schüler:innen auf ihren Fahrrädern am Kladower Damm unterwegs. An der Ampel, an der vom Süden kommend links in den Kladower Damm/Ritterfelddamm abgebogen werden kann, soll es laut Aussagen von Bürger:innen schon mehrmals zu brenzligen Situationen zwischen Kraftfahrzeugfahrer:innen und Fahrradfahrer:innen gekommen sein. Grund hierfür sei, dass Kraftfahrzeugfahrer:innen den Fahrradweg rechter Seite zum Überholen der Kraftfahrzeuge nutzen, die nach links abbiegen wollen (s. Foto 2) und dabei durch das Schneiden des Fahrradweges Fahrradfahrer:innen ausbremsen und/oder den Sicherheitsabstand zu diesen nicht einhalten. Zudem ist der Fahrradweg rechter Seite nicht kenntlich als Fahrradweg erkennbar, vielmehr wirkt es wie eine Erweiterung des Fußgängerweges oder eines Seitenstreifens.
Physische Barrieren zwischen Radweg- und Autofahrbahn sowie eine bessere (farbliche) Kennzeichnung des Fahrradweges fördern das Sicherheitsgefühl der Fahrradfahrer:innen und können Unfälle diverser Art verhindern (s. als Vorschlag / Idee Foto 4).
Drucksache Nr. 0889/XXI
Status: In der BVV am 27.09.2023 in den Ausschuss Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur (BVGUmNat) überwiesen und dort abgelehnt. Die BVV am 31.01.2024 folgte leider dieser Beschlussempfehlung.