Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass bei Veranstaltungen das Fliegenlassen von Tauben, insbesondere das von so genannten Hochzeitstauben, verboten wird. Hierzu zählen auch alle Heiratsorte, die vom Bezirksamt Spandau für Eheschließungen angeboten werden.
Begründung
Das Fliegenlassen von Hochzeitstauben in den Himmel, für das Brautpaar ein romantisches Symbol des Glücks und der Liebe, für die Tauben eine angstvolle Prozedur und im schlimmsten Fall der baldige Tod. Zudem ist es laut Tierschutzgesetz (18 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 3 S. 1 Nr. 3 TierSchG) verboten, Tiere auszusetzen. Bei dieser unzeitgemäßen Tradition wird es jedoch billigend in Kauf genommen. Weitere Gründe für ein Verbot von Hochzeitstauben:
Der Orientierungssinn bei weißen Tauben, vor allem den Pfautauben, ist weniger ausgeprägt als beispielsweise bei grauen Brieftauben. Manche finden daher nie wieder zurück zum Schlag. Sie überleben oft nicht lange in „Freiheit“, werden aufgrund ihres weißen Federkleides und mangelnder Erfahrung schneller Opfer von Greifvögeln oder Katzen, fliegen vor Scheiben oder fahrende Autos.
Sie verhungern oftmals, da sie nie gelernt haben, sich selbst zu versorgen.
Anwendung der Witwermethode: Tauben sind treue Tiere und werden von ihren Partnern getrennt, da Züchter:innen dadurch hoffen, dass so die Tiere zu ihrem Schlag zurückkehren.
Der Transport in engen Käfigen, helles Licht, Lärm und von Fremden in die Hände genommen zu werden, alles Stressfaktoren für die Tiere.
Falls Hochzeitstauben überleben, tragen sie zur Zunahme der Population der sogenannten Stadttauben bei, was sich wiederum bei einem mangelnden oder fehlenden Stadttaubenkonzept für alle Tauben negativ auf deren Image und ihr Überleben auswirkt.
Das Leiden der Tauben steht klar im Widerspruch zum vermeintlich schönsten und romantischsten Tag im Leben. Es gibt zahlreiche tierleidfreie Alternativen, um den Hochzeitstag zu zelebrieren.
Drucksache Nr. 0895/XXI
Status: In der BVV am 27.09.2023 in den Ausschuss Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz (OuT) überwiesen. (25.01.2024)