Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie steht das Bezirksamt zu der Möglichkeit, auf Landesebene einen Haustierführerschein einzuführen, zumal § 2 Nr. 3 TierSchG vorschreibt, dass Tierhalter:innen [… ] „über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen“ müssen?
2. Gibt es auf Bezirksebene Überlegungen und Diskussionen bezüglich der Einführung eines Haustierführerscheins?
2.1 Falls ja, welche Argumente sprechen dafür? Welche dagegen?
3. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, um die Folgen, die sich aus schlechter Haltung für die Haustiere ergeben, (Krankheiten durch falsche Ernährung, mangelnde Bewegung, mangelnde Sozialisation, Aggressivität etc.) zu minimieren?
Drucksache Nr. 0896/XXI
Status: eingereicht zur BVV am 27.09.2023.
Schriftliche Antwort.